[1024]Der Hausbothe, des -n, plur. die -n, in einigen Niedersächsischen Gegenden, z.B. in Bremen, ein Rathsdiener, welcher die Bürgerschaft auf das Rathhaus ladet, oder ihr die obrigkeitlichen Befehle in das Haus bringt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1024.