[1038] Die Hauswirthinn, plur. die -en, das weibliche Geschlecht des vorigen, welches in eben so vielen verschiedenen Bedeutungen vorkommt. 1) * Einer Ehefrau; ein gleichfalls veralteter Gebrauch.
2) Der Hausfrau oder Hausmutter, der Gebietherinn in der häuslichen Gesellschaft, in Beziehung auf die Führung der Haushaltung, so wie sie in Betrachtung der Kinder Hausmutter, und in Verhältniß auf das Gesinde Hausfrau heißt. 3) Die Eigenthümerinn eines Hauses, im Gegensatze der Miethleute.