[1044] Der Hêber, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Eine Person, welche hebet; in welcher Bedeutung es nur in den Zusammensetzungen Anheber und Urheber üblich ist. 2) Ein Werkzeug, womit man etwas aufhebet. Dahin gehöret der Heber der Wundärzte, Elevatorium, die zerbrochene Hirnschale wieder in ihre gehörige Lage zu heben, S. Hebeisen. Noch häufiger bezeichnet dieses Wort eine Röhre, mit welcher ein flüssiger Körper, vermittelst des Druckes der Luft, gehoben oder in die Höhe getrieben wird; Sipho. Bier oder Wein vermittelst eines Hebers aus dem Fasse ziehen. Der Würtembergische Heber hat zwey gleiche Schenkel, welche unten etwas krumm gebogen sind. Ein Bürger zu Stuttgard, Johann Jordan, soll ihn erfunden, und das Wasser damit 45 Fuß hoch gehoben haben. S. auch Stechheber. In den Pochwerken werden auch die Hebarme Heber genannt. In andern Fällen ist Hebel üblicher, ob es gleich mit diesem ein und eben dasselbe Wort ist. Im Dän. Hävert, im Böhm. Hewer, im Pohln. Hewar.