[1065] Das Heidengêld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, in einigen Obersächsischen Gegenden, ein Geld, welches für das Betreiben der Felder mit dem Viehe gegeben und auch das Triftgeld genannt wird. Vielleicht, weil es zunächst für das Betreiben der Waldungen entrichtet wird; oder auch weil Heide hier noch die erste Bedeutung des Feldes, der Flur hat. S. 3. Heide.