[1082] Der Heimrath, des -es, plur. die -räthe, in einigen Gegenden, z.B. im Clevischen, ein Beysitzer, oder Rath eines gewissen Gerichtes, wo besonders die Deichgeschwornen, weil sie mit in dem Deichgerichte sitzen, diesen Nahmen führen, und vollständig Deichheimräthe genannt werden. Von Heim, so fern es einen gewissen Bezirk, ein Gebieth bedeutet.