[1103] Das Hêlmlehen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Wapen, so fern es ehedem auch zuweilen zu Lehen gegeben wurde,[1103] wovon Schilter bey dem Worte Wapen ein Beyspiel anführet; ein Wapenlehen. 2) In weiterer Bedeutung wurde ehedem auch ein jedes Ritterlehen ein Helmlehen, und im Lat. Feudum galeatum genannt, weil der Helm eine vorzüglich den Rittern eigene Rüstung war.