[1117] † Hêrbêrgiren, verb. reg. act. welches statt des vorigen Activi mit der ausländischen Endung -iren im gemeinen Leben üblich ist, Reisende für Geld aufnehmen und bewirthen. In diesem Gasthofe ist viel Herbergiren, es kehren viele Leute daselbst ein. Daher der Herbergirer, gleichfalls nur im gemeinen Leben, ein Gastwirth, besonders geringerer Art.