[1136] Hêrrisch, adj. et adv. 1) S. das vorige. 2) Einem Herren gleich oder ähnlich, doch nur im verächtlichen Verstande, geneigt, andern ohne Fug und Recht, ingleichen mit einem üblen Anstande zu befehlen, und in dieser Gemüthsart gegründet. Eine herrische Stimme.
Ein Trotz, der herrisch droht,
Haged.
Wo der Bedienten Stolz
In herrischer Gestalt des nackten Redners lacht,
Haged.