[1198] Der Hintermann, des -es, plur. die -männer, im gemeinen Leben, der hinterste Mann der Ordnung nach, unter mehrern; im Gegensatze des Vormannes oder Vordermannes. In der Schiffahrt wird auch ein Beyständer, oder ein Schiff, welches dem Flaggenschiffe hinten zum Verstande gegeben wird, dessen Hintermann genannt.