[1230]Der Hochzeiter, des -es, plur. ut nom. sing. ein nur im gemeinen Leben üblicher Ausdruck, den Bräutigam am Tage der Hochzeit zu bezeichnen; in welchem Falle auch die Braut die Hochzeiterinn genannt wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1230.