Hoflehen, das

[1245] Das Hoflehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Leben, für welches der Vasall seinem Lehensherren an dessen Hofe, bey dessen Hoflager, Dienste zu leisten verbunden ist, und von welchem er ehedem eigentlich ein Dienstmann oder Ministerialis hieß; zum Unterschiede von einem Kriegs- oder Ritterlehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1245.
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