[1245] Das Hoflehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Leben, für welches der Vasall seinem Lehensherren an dessen Hofe, bey dessen Hoflager, Dienste zu leisten verbunden ist, und von welchem er ehedem eigentlich ein Dienstmann oder Ministerialis hieß; zum Unterschiede von einem Kriegs- oder Ritterlehen.