[1271]Das Holzgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, das zum Ankaufe des Holzes bestimmte Geld. Ingleichen Geld, welches aus verkauftem Holze gelöset wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1271.