[1277] Die Holzwaare, plur. die -n. 1) Holz oder aus Holz zubereitete Dinge, als eine Waare betrachtet. Mit Holzwaaren handeln. 2) In Westphalen werden die Nutzungen aus dem Holze einer Holzmark, die Holzwaare genannt; im Gegensatze der Erdwaare, wohin die Nutzungen gerechnet werden.