[1303] Der Hüfener, zusammen gezogen Hüfner, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Hüfnerinn, in verschiedenen Gegenden Ober- und Niederdeutschlandes, ein Bauer, welcher eine Hufe Ackers oder ein Hufenguth besitzet, da es denn in Obersachsen so wohl Vollhüfner oder Ganzhüfener gibt, welche eine ganze, als Halbhüfener, welche eine halbe Hufe besitzen. In engerer Bedeutung führen nur die Ganz- oder Vollhüfner den Nahmen der Hüfener. An einigen Orten, besonders Niedersachsens, werden die Hüfener auch Höfener, Hofsleute, Hobsleute genannt, so fern zu einem vollständigen Hofe eine Hufe Acker gehöret; da sie denn auch Beysitzer des Dinghofes sind, welcher unter dem Vorsitze des Hochhüfeners, d.i. des Lehenpropsten, gehalten wird. Im Nieders. ist Hovener zwar auch im Hochdeutschen Verstande ein Hüfener; allein um Bremen bedeutet es auch den Besitzer eines kleinen dienstpflichtigen Hofes, einen kleinen Meyer, welcher zu einem größern Meyerhofe gehöret; wo es aber zunächst von Hof abzustammen, und einen Hofhörigen zu bezeichnen scheinet. S. auch Höfener. Im mittlern Lateine werden die Hüfener Hobarii, Hubarii, Hombarii u.s.f. genannt. Übrigens wird dieses Wort im gemeinen Leben gemeiniglich Hübner gesprochen und von vielen auch geschrieben.