[1332]Der Hurenlohn, des -es, plur. inus. der Lohn, welchen eine Person für den Mißbrauch ihres Leibes zur Wollust von einer andern erhält. Ehedem das Frauengeld.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1332.