[1420] Die Jahrarbeit, plur. die -en, eine Arbeit, welche jahrweise verdungen, oder bezahlet wird. In engerer Bedeutung, bey einigen Handwerkern, die Arbeit, welche ein Gesell, der das Meisterrecht erlangen will, das Probejahr über bey einem Meister verrichten muß. In Jahrarbeit stehen.