Jahrgebung, die

[1421] Die Jahrgêbung, plur. die -en, ein noch in den Rechten hin und wieder übliches Wort, diejenige Handlung zu bezeichnen, da ein Unmündiger von der Obrigkeit für mündig erkläret, und ihm die ihm noch fehlenden Jahre von derselben gleichsam gegeben werden; Venia actatis.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1421.
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