[1421] Jährig, adj. et adv. 1) Ein Jahr alt, Ein Jahr an Dauer habend. Ein jähriges Kind. Ein jähriges Kalb, ein jähriges Lamm, S. Jährling. Jährige Zinsen, welche ein Jahr gestanden haben, von einem Jahre her abgetragen werden. So auch in den Zusammensetzungen einjährig, zweyjährig, hundertjährig u.s.f. minderjährig, volljährig, großjährig, vierteljährig, halbjährig u.s.f. 2) Es ist nun jährig, daß er gestorben ist, es ist nun ein Jahr her. Es wird bald jährig werden. 3) In vorjährig und dießjährig bedeutet es, was im vorigen, in diesem Jahre ist oder geschehen ist. In engerer Bedeutung ist jährig in Franken so viel als ferdig, d.i. vorjährig. 4) Was ein Jahr währet, oder auf ein Jahr gilt; doch nur in einigen Zusammensetzungen. Ein hundertjähriger Kalender. Ein dreyjähriger Waffenstillstand, besser, auf drey Jahre. 5) Was alle Jahre Ein Mahl kommt oder geschiehet; auch nur in einigen Zusammensetzungen, indem im einfachen dafür jährlich üblich ist. Ein hundertjähriges Fest.