[1459] Die Kabelung, plur. die -en, von dem Zeitworte kabeln. 1) Die Vertheilung oder der Verkauf einer Sache nach dem Lose, besonders in Niedersachsen, wo die Waaren oft auf diese Art versteigert werden. Am Niederrheine wird daher eine Auction der Weine eine Gabelung oder besser Kabelung genannt, weil die Weine alsdann in Kabeln oder Lose getheilet werden. 2) Der zu einem solchen Verkaufe bestimmte Theil einer Sache selbst. Eine Kabelung Wein. Nieders. Kabeling, Kabelung. S. 3. Kabel.