[1503] Die Karre, plur. die -n, ein Wort, welches jetzt nur noch von einem mit Einem Rade versehenen Kasten gebraucht wird, welchen ein Mann vor sich hin schieben kann, besonders im Niedersächsischen; eine Schubkarre oder Schiebekarre, wofür doch auch in einigen Gegenden, zumahl im Bergbaue, das folgende männliche der Karren, der Schubkarren üblich ist. Bestehet ein solches Fuhrwerk mit Einem Rade aus keinem Kasten, sondern aus Stäben oder Schienen, so heißt es ein Schiebebock. Einen Verbrecher in die Karre schmieden, ihn zur Karre verurtheilen, zum Festungsbaue. Figürlich pflegt man auch wohl ein jedes schlechtes Fuhrwerk im verächtlichen Verstande eine Karre zu nennen. Im Nieders. Kare. S. 3. der Karren.