[1576]Die Kíndermāgd, plur. die -mägde, eine Magd zur Wartung kleiner Kinder; im gemeinen Leben das Kindermädchen, in Meißen die Kindermuhme oder Muhme.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1576.