[1578] Die Kindschaft, plur. inus. das Verhältniß eines Kindes gegen seine Ältern, und der Inbegriff der darin gegründeten Vorrechte;[1578] ein nur noch in den Rechten, und in der biblischen Schreibart übliches Wort. In den Rechten, besonders Oberdeutschlandes, kommen Kindschaft und Einkindschaft noch häufig für die Annehmung an Kindes Statt, für die Adoption vor. In der Theologie hingegen ist es das genaueste Verhältniß des Menschen gegen Gott, die Theilnehmung desselben an den Vollkommenheiten Gottes, und das Recht zu dieser Theilnehmung. Gott hat uns zur Kindschaft verordnet, Ephes. 1, 5. Die Kindschaft empfangen, Gal. 4, 5. Sich nach der Kindschaft sehnen, Röm. 8, 23.