Kirchensteuer, die

[1586] Die Kirchensteuer, plur. die -n. 1) Eine Steuer zum Besten einer oder mehrerer Kirchen. 2) Eine Steuer, so fern sie bey oder nach dem öffentlichen Gottesdienste gesammelt wird; eine Collecte, Kirchen-Collecte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1586.
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