[1586]Die Kirchensteuer, plur. die -n. 1) Eine Steuer zum Besten einer oder mehrerer Kirchen. 2) Eine Steuer, so fern sie bey oder nach dem öffentlichen Gottesdienste gesammelt wird; eine Collecte, Kirchen-Collecte.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1586.