Kirchenstrafe, die

[1586] Die Kirchenstrafe, plur. die -n, eine Strafe, welche von der Kirche und ihren Repräsentanten, oder von den Lehrern der Kirche aufgeleget wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1586.
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