Kirchspiel, das

[1588] Das Kirchspiel, des -es, plur. die -e. 1) Die zu einer Kirche gehörigen, in dieselbe eingepfarrten Personen, die Gemeinde, und der Bezirk, wo diese Personen wohnen. Im Niedersächs. Karkspel, Karspel, Kaspel. An einigen Orten die Kirchfahrt, im Oberd. die Kirchhöre, welches auch die Versammlung des Kirchspieles bedeutet, und wovon man daselbst auch das Beywort kirchhörig, zu einer Kirche, zu einem Kirchspiele gehörig, hat. Daher das Kirchspielsgericht, an einigen Orten, z.B. in Schleßwig, ein Untergericht in einem jeden Kirchspiele, der Kirchspielsvogt, Kirchspielsschreiber, die Kirchspielkirche, welche ein eigenes Kirchspiel, eine eigene Gemeine hat, die Kirchspielleute, Kirchspielgenossen, welche in dieselbe eingepfarret sind, u.s.f. 2) In engerer Bedeutung ist an einigen Orten das Kirchspiel die zu einer Pfarrkirche gehörigen, in dieselbe eingepfarrten Personen, eine Pfarre, zum Unterschiede von der zu einer Filial- oder Tochterkirche gehörigen Gemeinde.

Anm. Die letzte Hälfte scheinet hier das alte Spel, Sprache, Rede zu seyn. S. 1. Spiel.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1588.
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