Klärlich

[1607] Klärlich, adv. welches in einigen Fällen anstatt des einfachen klar üblich ist. Und sie lasen im Gesetzbuch Gottes klärlich und verständlich, daß mans verstund, da mans lase, Nehem. 8, 8. Ich will dir eine gewisse Lehre geben und dich klärlich unterrichten, Sir. 16, 24. Eine Sache klärlich beweisen. Man siehet hieraus klärlich, daß es nicht so gemeinet war.


Es müsse dieß was klärlicher erscheinen,

Opitz.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1607.
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