[1648] Der Knabe, des -n, plur. die -n, Diminut. das Knäbchen, Oberd. Knäblein. 1) * In der weitesten Bedeutung, eine jede junge Mannsperson, selbst ein junger Mann, d.i. ein männliche Person, bis bald nach dem angetretenen männlichen Alter; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es noch mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt. Im Scherze sagt man noch ein alter Knabe, eine bejahrte Mannsperson. S. Knappe, welches noch ein Überbleibsel dieser Bedeutung ist. 2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, ein Kind männlichen Geschlechtes, eine junge Mannsperson, so lange sie noch nicht das Jünglingsalter erreicht hat, d.i. von der Empfängniß an bis zum 14ten oder 15ten Jahre; wo es in der anständigern Schreibart für die niedrigern Junge und Bube vorkommt. Mit einem Knäbchen schwanger gehen. Von einem Knäbchen entbunden werden. Ein ungezogener, ein artiger, ein frommer Knabe. Ein Edelknabe, Bauerknabe, Schulknabe, Hirtenknabe u.s.f.
Anm. Im Nieders. Knape, im Dän. Knab, im Griech. γναφευς. Nach dem Isidor war bey den alten Galliern Gnabat, wofür man vielleicht richtiger Gnaba lieset, natus, generatus, filius, creatus vel enixus. Das Engl. Knave, ein Knecht, ingleichen ein Betrieger, kommt mehr mit dem heutigen Knappe überein, S. dasselbe. Der Genitiv des Knaben ist in der anständigern Schreibart am üblichsten; dagegen man im gemeinen Leben häufig des Knabens sagt. S. Knappe, Knecht, Kneipschenke.