[1688] Die Köhr, plur. die -en, ein altes, bey den Hochdeutschen größten Theils veraltetes Wort, welches ehedem eine jede Empfindung durch die Sinne bedeutete, hernach aber in engerm Verstande von der Untersuchung vermittelst der Sinne, und figürlich von einer jeden Wahl und dem Rechte zu mählen gebraucht wurde. In dieser figürlichen Bedeutung ist es theils noch in dem durch die Schreibart verstellten Worte Chur, S. dasselbe, theils in den natürlichen Gestalten Köhr, Köhre, und Kuhr in den gemeinen Mundarten üblich. Die Köhr haben, die Wahl, ingleichen das Recht zu wählen. In Niedersachsen bedeutet es auch Willkühr, freye Gewalt; das habe ich ja wohl Köhre, Macht. In engerer Bedeutung ist die Köhre oder Willkühr, ein von der Obrigkeit und den Unterthanen aus freyer Entschließung gemachtes Gesetz, ingleichen eine auf solche Art verordnete Geldstrafe, in welcher letzten Bedeutung Köhr und Kühr noch in vielen Dörfern Obersachsens üblich sind, wo z.B. ein Einwohner einen Groschen Kühr erlegen muß, wenn er auf dem von dem Richter herum geschickten Hammer nicht zur Versammlung der Gemeine kommt. S. das folgende.