Kolbenrecht, das

[1692] Das Kolbenrêcht, des -es, plur. inus. 1) Das ehemahlige Faustrecht, (S. dieses Wort,) so fern man sich dabey der Streitkolben bedienete. 2) Das ehemahlige Recht, seine Unschuld durch einen Zweykampf zu beweisen, das Kampfrecht; aus eben diesem Grunde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1692.
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