[1745]Krällen, verb. reg. act. mit den Krallen oder Klauen vermunden, besonders von den Katzen, wo es für kratzen gebraucht wird. Wer mit Katzen spielt wird gekrällt. Im Nieders. ist krallen figürlich stehlen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1745.