[1768]Die Kreisanlage, plur. die -n, diejenige An- oder Auflage, welche unter die Stände eines Deutschen Reichskreises ausgeschrieben und von ihnen zum Behufe des Kreises aufgebracht wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1768.