[1772]Der Kreistag, des -es, plur. die -e, in dem Deutschen Staatsrechte. 1) Die Zusammenkunft der Stände eines Kreises. Einen Kreistag halten, ausschreiben 2) Eine Zusammenkunft der Stände oder Abgeordneten mehrerer Kreise.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1772.