Kronamt, das

[1793] Das Kronamt, des -es, plur. die -ämter, in Pohlen, welches aus der Krone, d.i. dem Königreiche, Pohlen in engerer Bedeutung, und dem Großherzogthume Litthauen bestehet, ein hohes Reichs-Amt, welches bey dem erstern bekleidet wird, zum Unterschiede von eben diesen Ämtern, welche bey dem letztern bekleidet werden. Dahin gehören die Ämter der Feldherren, Kanzler, Marschälle, Truchsesse, Mundschenken, Feld-Notarien u.s.f. deren Besitzer Kronbeamte, und besonders der Krongroßfeldherr und Kronunterfeldherr, Krongroßkanzler und Kronunterkanzler, Krongroß-Marschall und Kronunter-Marschall u.s.f. genannt werden, dagegen sie in Litthauen nur Großfeldherr und Unterfeldherr, Großkanzler und Unterkanzler u.s.f. heißen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1793.
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