[1811] Das Küchendorf, des -es, plur. die -dörfer, in einigen Gegenden, ein Dorf, dessen Ertrag für die herrschaftliche Küche bestimmt ist, oder deren Einwohner in die herrschaftliche Küche frohnen müssen. Zu dieser letztern Art gehören die fünf churfürstlichen Mainzischen Küchendörfer bey Erfurt, welche dem vor diesem daselbst gestifteten Bisthume untergeben wurden.