[1881] Das Lándbūch, des -es, plur. die -bücher, in einigen Gegenden, z.B. im Herzogthum Magdeburg, ein Verzeichniß aller adeligen und Rittergüter einer Provinz mit ihren Besitzern, Erben, Schulden u.s.f. Das Ritterbuch, Ritterschaftsbuch, in Böhmen die Landtafel. Auch der Inbegriff der Provinzial-Gesetze eines Landes führet zuweilen den Nahmen eines Landbuches.