Landpfennig, der

[1890] Der Landpfênnig, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -e, in einigen Gegenden, die Landessteuer, die durch das ganze Land eingeführte Steuer von liegenden Gründen, besonders auf dem Lande. In engerer Bedeutung ist im Osnabrückischen der Landpfennig die auf einem Grundstücke haftende Abgabe, welche der Käufer jährlich an den Verkäufer vergüten muß, weil die Abgaben daselbst auf dem Besitzer nicht aber auf dem Grundstücke haften, und folglich auch nicht mit zu dem Käufer übergehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1890.
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