Landpfleger, der

[1890] * Der Landpflêger, des -s, plur. ut nom. sing. eine im Hochdeutschen veraltete, im Oberdeutschen aber noch gangbare Benennung, 1) eines obrigkeitlichen Voresetzten einer ganzen Provinz oder doch eines beträchtlichen Theiles derselben, dessen Pflege, d.i. Aufsicht, das Land anvertrauet ist, eines Statthalters, Gouverneurs, Landvogtes u.s.f. In der Deutschen Bibel kommt der Ausdruck in diesem Verstande noch sehr häufig vor. 2) In geringerer Bedeutung ist der Landpfleger im Oberdeutschen der Vorgesetzte eines obrigkeitlichen Kammeramtes auf dem Lande, entweder so fern solches aus einem ehemahligen Landgerichte in der dritten Bedeutung dieses Wortes entstanden ist, oder auch, weil ihm zunächst das Land mit Ausschließung der Stadt anvertrauet ist. In Nürnberg führen fünf Rathsherren,[1890] welche die Aufsicht über die sämmtlichen Güter des Rathes außer der Stadt haben, und welchen die Pfleger und Kastner untergeordnet sind, den Nahmen der Landpfleger. Sie zusammen genommen machen das Landpflegeamt aus.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1890-1891.
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