[1939]Läugbar, adj. et adv. was geläugnet werden kann; doch nur in dem Gegensatze unläugbar. Es ist nicht von unserm heutigen läugnen, sondern von dessen veralteten Stammworte laugen gebildet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1939.