Läugbar

[1939] Läugbar, adj. et adv. was geläugnet werden kann; doch nur in dem Gegensatze unläugbar. Es ist nicht von unserm heutigen läugnen, sondern von dessen veralteten Stammworte laugen gebildet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1939.
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