[1975] Der Lehenhof, Lehnhof, Lehenshof, oder Lehnshof, des -es, plur. die -höfe. 1) Der Gerichtshof eines Lehenherren, vor welchem die Lehensstreitigkeiten abgethan, und die Lehen empfangen werden; die Lehentafel, Lehenkammer, Lehnskammer, Lehens-Curie, das Lehensgericht; ehedem das Manngericht, das Mannding, die Mannkammer. Dessen Kanzelley, die Lehenskanzelley, mit welchem Nahmen aber auch wohl Lehenhöfe kleinerer Lehenherren belegt werden. 2) In einigen Gegenden auch ein Bauerhof, so fern er ein Lehen eines andern ist.