[1978]Die Lehensverwirkung, plur. inus. die Verwirkung eines Lehens, die Begehung eines Fehlers oder Verbrechens, welches den Verlust des Lehengutes nach sich ziehet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1978.