Lichtholz, das

[2053] Das Lichtholz, des -es, plur. die -hölzer. 1) Das Föhren- und Büchenholz, so fern daraus Späne gemacht werden, deren sich die Landleute anstatt der Lichter bedienen; ohne Plural, außer wenn es solche Späne selbst bedeutet. 2) Im Forstwesen werden die Laubhölzer Lichthölzer oder vielmehr lichte Hölzer genannt, zum Unterschiede von den Schwarzhölzern. S. das Beywort Licht, 2. 3).

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2053.
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