[2136] Lüsten, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, Lust, d.i. sinnliches Verlangen, nach etwas empfinden, und in weiterer Bedeutung, Neigung, Belieben zu etwas tragen; als ein unpersönliches Zeitwort und mit der vierten Endung der Person. Er hat Gott vertrauet, der erlöse ihn nun, lüstets ihn, Matth. 27, 43. Sie mußte nicht wieder zum Könige kommen, es lüstete denn den König, Esth. 2, 14. Es lüstet mich spazieren zu gehen. Wen sollte wohl lüsten länger zu leben? Ingleichen Vergnügen erwecken, mit der dritten Endung der Person. Einem Menschen lüstet seine Wohlthat, Sprichw. 19, 22. Im Hochdeutschen kommt dieses Zeitwort in beyden Bedeutungen wenig mehr vor, außer daß man es in der ersten noch zuweilen im gemeinen Leben höret. Gelüsten ist in einem eingeschränkten Verstande dafür üblicher, S. dasselbe.
Anm. Bey dem Ulphilas luston, bey dem Kero lustan, bey dem Ottfried, Notker u.s.f. lusten, Dän. lyste, Schwed. lysta, Angels. lystan, Engl. to lust. Bey den ältern Oberdeutschen Schriftstellern, wo es so wohl für Vergnügen erwecken, als auch für Neigung, Belieben empfinden, vorkommt, wurde es häufig mit der zweyten Endung gebraucht. Den des libes luste, der an dem Leben ein Vergnügen findet. Sin lustet mih, ebend. Daz mih siner lustet, Willer. Im Nieders. ist es noch völlig gangbar, so wohl in der persönlichen, als unpersönlichen Gestalt. Mi lustet, mich lüstet. Dat luste ik nich, das lüste ich nicht, das mag ich nicht.