Mahlstatt, die

[30] Die Mahlstatt, plur. die -stätte, oder die Mahlstätte, plur. die -n, von 2. Mahl, die Versammlung, das Gericht; ein größten Theils veraltetes Wort, welches nur noch in den Gerichten einiger Gegenden üblich ist, den Ort, wo sich ein Gericht versammelt, die Gerichtsbank, die Gerichtsstätte, ingleichen den Ort, wo die peinlichen Urtheile vollzogen werden, den Gerichtsplatz, Richtplatz, die Richtstatt zu bezeichnen. Ehedem bedeutete es jeden zu einer öffentlichen oder feyerlichen Versammlung bestimmten Platz; daher auch die Orte, wo die Reichs- und Landtage gehalten wurden, die bestimmten Musterplätze u.s.f. diesen Nahmen führeten.[30] In dem Theuerdanke kommt es auch von dem Schlachtfelde oder Wahlplatze vor. S. 2. Mahl 2.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 30-31.
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