Mäkeln (2)

[37] 2. Mäkeln, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, welches in einigen Handelsstädten, besonders Niedersachsens, üblich ist, einen Mäkler, d.i. Unterhändler der Kaufleute, abgeben. In einigen Gegenden wird es für trödeln gebraucht, einen Trödler abgeben, mit alten Waaren und Geräthschaften handeln.

Anm. Wachter leitet es von machen, verbinden, ab, (S. Gemahl,) zumahl da Maquereau im Franz. einen Kuppler bedeutet; Frisch von machen, den Kauf machen; andere mit mehrerer Wahrscheinlichkeit von dem Holländ. maecken, einen Vertrag machen, wenn nicht vielmehr die Bedeutung des Handelns in diesem Worte die herrschende ist. Im mittlern Lat. ist mangonare, Französ. maquignoner, auf eine betrügliche Art handeln, schlechte und wohlfeil erkaufte Waaren theuer wieder verkaufen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 37.
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