[59] Mannbar, -er, -ste, adj. et adv. 1) * Von Mann, ein tapferer Mann, oder auch ein Dienstmann höherer Art, ein Vasall, war dieses Wort ehedem so viel als mannfest, mannhaft, und, so wie dieses, ein Ehrentitel rittermäßiger männlicher, und hernach aller adeligen männlichen Personen; auf welche Art es aber veraltet ist. 2) Von Mann, Ehemann, ist mannbar fähig zu heirathen, dem Alter nach, wo es besonders von dem andern Geschlechte gebraucht wird. Eine mannbare Jungfer. Das mannbare Alter. Mannbar werden. Schwed. manbar, Dän. mandbar, bey dem Hornegk mynneper, als wenn es von Minne, Liebe, abstammete.