[76]Die Markgerêchtigkeit, plur. die -en, die Gerechtigkeit, oder das Recht, eine umschlossene Dorf-, Feld- oder Holzmark zu haben. Ingleichen, die einer solchen Mark anklebenden Gerechtsamen. Es muß mit Marktgerechtigkeit nicht verwechselt werden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 76.