[79] Die Marktfahne, plur. die -n, an einigen Orten, eine Fahne, welche an Jahr- und Wochenmärkten ausgestecket wird, nach deren Wegnehmung erst die Vorkäufer Erlaubniß haben, Lebensmittel und andere Bedürfnisse einzukaufen, damit sie durch ihren vorsetzlichen Aufkauf den Preis derselben nicht erhöhen können. Wo man sich statt der Fahne eines Strohwisches oder andern Zeichens bedienet, da wird es der Marktwisch oder das Marktzeichen genannt.