[80]Der Marktknêcht, des -es, plur. die -e, ein geringer obrigkeitlicher Bedienter, welcher die Befehle des Marktmeisters oder Marktherren auf den Jahr- und Wochenmärkten vollziehet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 80.