[155] Der Meierhof, des -es, plur. die -höfe. 1) An einigen Orten, der von einem Haupthofe abhängige Hof, welcher der Aufsicht eines Meiers anvertrauet ist, und in weiterer Bedeutung auch die dazu gehörigen Grundstücke; das Meiergut, die Meierey, an andern Orten ein Vorwerk. S. 3. Meier 3). 2) In einigen Gegenden, ein Bauerhof, welcher von einem Meier auf Meierrecht besessen wird; die Meierstatt. S. 3. Meier 4).