[201] Das Miethbier, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten oder Quantitäten, die -e, ein nur an einigen Orten, z.B. zu Wittenberg übliches Wort, diejenigen Biere zu bezeichnen, welche nicht in des Miethmannes Haus gelegt und daselbst verzapfet werden können, sondern auf des Vermiethers Haus gebrauet und verzapfet werden müssen. S. 3. Miethe.